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Zusammenfassung
Stand: 20.10.2025
Fallkopf
- Mandant: Leona Hartmann, Atelier Hartmann Innenarchitektur
- Gegner: Pixelwerft GmbH
- Rechtsgebiet: Allgemeines Zivilrecht / IT-Projektvertrag
- Kurzthema: Unvollständige Website mit Kundenportal und Datenimport
- Zuständiger Anwalt: Dr. Clara Vogel (fiktiv)
- Gericht/Aktenzeichen: Landgericht Köln, 12 O 145/25 (vollständig fiktiv)
- Kanzleizeichen: LH-14/25
- Kanzlei-Fallnummer: 14
- Kanzlei-Jahr: 2025
- Abrechnungsgrundlage: Fiktive Stundenhonorarvereinbarung
Kurzbild
Leona Hartmann zahlte 14.280,00 Euro auf einen Projektvertrag über Website, Kundenportal und Datenübernahme. Drei ausdrücklich bezeichnete Portal-Kernfunktionen fehlten in der Testfassung. Pixelwerft berief sich auf Zusatzwünsche und Abnahme durch Nutzung. Der fiktive Rechtsstreit endete durch Vergleich.
Ergebnis
Pixelwerft verpflichtete sich im fiktiven Vergleich zur Zahlung von 9.500,00 Euro und zur Übergabe der Projektdaten.
Streit-/Prüfpunkte
- Abgrenzung öffentliche Website und geschütztes Kundenportal.
- Vereinbarter Kernumfang gegenüber späteren Änderungswünschen.
- Bedeutung der Nutzung für die behauptete Abnahme.
- Dokumentation von Fehlern, Restarbeiten und Kommunikation.
Aktueller Fokus
Der fiktive Musterfall ist abgeschlossen. Die Akte dient ausschließlich der Demonstration der Skill- und Dokumentenabläufe.
Installierbarer Fallordner
MUSTERFALL Hartmann gegen Pixelwerft_LH-14-25
Akte12
Stammdateien7
Arbeitsnotizen4
Entwürfe5
Korrespondenz7
Hinweis
Vorschau, kein echtes Mandat.
Beim Setup kann dieser Musterfall zum Experimentieren vollständig in ihren lokalen Kanzlei-Workspace kopiert werden.